HS Hüpfburg Sebastian - Sicherheitshinweise

Elektrisches Gebläse:
Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem Feuchtigkeitsgeschützten Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse wird mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gebläse zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wieder ein. Während dieser Zeit darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen.

Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.


Aufstellfläche:
Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden.

Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist.


Aufblasen:
Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.
Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.


Luft ablassen:
Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.
Erstickungsgefahr!
Achtung!
Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
Bei starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden.


Aufsichtsperson:
Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr. Die Kinder sollten in entsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen.


Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und /
oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.


Achtung! Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung
durch Erwachsene geeignet und zugelassen.

 

Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen
Erwachsenen beaufsichtigt werden.

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